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Mitmachen

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Was kann ich tun?

Jede:r kann sich ganz einfach gegen Falschparker wehren, jede Hilfe ist willkommen! Folgende Möglichkeiten gibt es mitzumachen:

  1. Zuständige Politiker kontaktieren
  2. Öffentlichkeitswirksam Druck ausüben
  3. Behördenleitungen ansprechen
  4. Sich Vereinen/Organisationen anschließen und darüber gemeinsam Druck ausüben
  5. Abschleppen lassen / Polizei informieren
  6. Privatanzeige
  7. Und vor allem: weitersagen!

Wieso aktiv werden?

Nicht nur in Frankfurt behindern und gefährden Falschparker andere Menschen wie Radfahrende, Fußgänger:innen, den ÖPNV und nicht zuletzt auch andere Leute im Auto. Das Problem kennt jede auf den Autoverkehr ausgerichtete Großstadt weltweit.

In einigen Städten wird bei Falschparkern hart durchgegriffen - Frankfurt zählt leider nicht dazu, da in der Regel lediglich die besonders günstigen “Knöllchen” verteilt werden. Letztendlich kann aber jede:r Bürger:in mit einfachen Mitteln Druck auf die eigentlich für die Durchsetzung der StVO zuständigen Behörden aufbauen und diese zum Handeln bewegen.

Gerade Kinder sind oft im Innenstadtbereich von zugeparkten Kreuzungen betroffen - während Erwachsene meist über die stehenden KFZ schauen können, ist dies für Kinder unmöglich. Hier sind besonders die im Kreuzungsbereich geparkten Fahrzeuge gefährlich. Dazu kommen viele Situationen vor Schulen, Kindergärten usw., bei denen Eltern die Kinder per Auto bis direkt vor die Tür bringen und dort nicht selten andere (Kinder) gefährden.

Diese Seite ist ein Gemeinschaftsprojekt, wird laufend aktualisiert und weiterentwickelt, um allen genervten Bürger:innen einen einfachen Leitfaden für den Kampf gegen Falschparker zu bieten.

Behörden

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Ermittlung Zuständigkeit

In Frankfurt gibt es, im Gegensatz zu den meisten anderen deutschen Städten, mehrere Behörden, die etwas mit Falschparkern zu tun haben könnten. Wer endlose Weiterleitungen vermeiden möchte, sollte sich vorher kurz informieren:

Städtische Verkehrspolizei

Gehört zum Strassenverkehrsamt der Stadt Frankfurt. Die Hilfspolizist:innen sind zuständig für Dinge wie Falschparker. Außerhalb der Dienstzeiten, bei sonstiger Nichterreichbarkeit oder zu langer Wartezeit sollte die Schutzpolizei kontakiert werden, diese übernimmt im Zweifelsfall die Aufträge. 1

Kontaktdaten 2
Verkehrssicherheitstelefon: 069 212 36360
Dienstzeiten:
Montag bis Freitag 07:00 - 22:00 Uhr
Samstag 10:00 - 18:00 Uhr (in der Regel nur Innenstadt)

Über den Twitter-Account der Stadt Frankfurt werden auch generelle Anfragen zur städtischen Verkehrspolizei beantwortet, zu konkreten Einsätzen o.ä. können die Kolleg:innen dort allerdings normalerweise nichts sagen. Die städt. Verkehrspolizei hieß früher “Stadtpolizei-Verkehrssicherheit”.

Schutzpolizei

Meist nur “Polizei” genannt. Ist wie im Rest von Deutschland unabhängig von der Stadt und zuständig für alles, was mit Kriminalität und Gefahrenabwehr zu tun hat. Das Stadtgebiet ist in 16 Reviere unterteilt. Meldungen können entweder per Telefon oder direkt vor Ort aufgegeben werden. Das für eine Adresse zuständige Revier kann hier ermittelt werden.

Die Kontaktdaten variieren je nach Revier, das Schema der Telefonnummer ist immer “069 7551 (Reviernummer mit zwei Ziffern) 00”. Bei Gefahr kann auch die zentrale 110 gewählt werden: Eine Gefahr besteht regelmäßig, wenn ein:e Verkehrsteilnehmer:in von dem vorgesehen Sonderfahrstreifen z.B. auf die Fahrbahn ausweichen muss4.

Dienstzeiten: 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr

Die Landespolizei ist auch auf Twitter vertreten

Stadtpolizei / Ordnungsamt

Gehört zum Ordnungsamt der Stadt Frankfurt. Sowohl Ordnungsamt als auch Stadtpolizei haben mit Falschparkern nichts zu tun, auch wenn sie theoretisch die Befugnis haben. 3

Straßenverkehrsamt

Das Straßenverkehrsamt hat, unabhängig von der unterstellten Städtischen Verkehrspolizei, noch weitere Kräfte zur Verkehrsüberwachung im Einsatz. Diese Personen sind allerdings keine ausgebildeten Hilfspolizisten und können daher keine hoheitlichen Aufgaben (bspw. abschleppen) wahrnehmen. Inwiefern sich das Aufgabengebiet dieser MitarbeiterInnen zum Ordnungsamt unterscheidet, ist völlig unklar.

Quellennachweise

1 Aussage der Stadt Frankfurt auf Twitter, zuletzt geprüft am 07.02.2018 12 Uhr
2 Abteilung Verkehrssicherheit, offizielle Homepage der Stadt Frankfurt, zuletzt geprüft am 02.03.2020 10 Uhr
3 Bericht von fr.de vom 12.09.2019, zuletzt geprüft am 12.09.2019 09 Uhr, über Web Archive
4 Antwort des hessischen Innenministeriums auf eine kleine Anfrage vom 20.08.2019, zuletzt geprüft am 04.10.2019 20 Uhr, über Web Archive

Abschleppen

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Wieso Falschparker abschleppen?

Die wirksamste Methode gegen Falschparker ist “Abschleppen”, weil nur so eine Verkehrsbehinderung/-gefährdung beseitigt wird.

Was kann ich tun? Wie geht das?

  1. Ruf die Polizei (–> Behörden) an und sage folgendes: “Hallo, ich möchte eine Verkehrsbehinderung (wichtiges Wort) melden.”
  2. Beantworte die Rückfragen (welche Art von Verkehrsbehinderung, Ort, etc.) - erwähne jetzt, dass es sich z.B. um einen durch KFZ zugeparkten Radweg, Gehweg o.ä. handelt
  3. Es wird eine Polizeistreife geschickt, dabei muss man nicht vor Ort warten
  4. Der Falschparker sollte dann durch die Polizei abgeschleppt werden. Dabei hast du keinerlei Risiko, dir können keine Kosten entstehen!
  5. Natürlich kann und darf man sich den Einsatz auch angucken und (freundlich!) mit den Polizist:innen ins Gespräch kommen und sich bei ihnen für die Arbeit bedanken
  6. Viele Polizist:innen freuen sich auch, wenn man sich als Anrufer:in zu erkennen gibt und man sie bei unübersichtlichen Stellen durch Winken zum Falschparker lotst

Was tun bei Problemen?

Wichtig: ruhig und sachlich bleiben! Falls sich die Polizei z.B. weigert Falschparker abzuschleppen, mache bitte folgendes: schreibe dir Datum, Uhrzeit, Ort und im Idealfall die Namen oder das Autokennzeichen der Polizist:innen auf und mache ein paar aussagekräftige Fotos. Schreibe außerdem genau auf, wieso angeblich nicht abgeschleppt werden könnte. Lass uns die Daten am besten über Mastodon zukommen, wir kümmern uns dann um die Nachbereitung des Einsatzes.

Alternativ kannst du auch vor Ort in die Diskussion mit der Polizei gehen, dafür haben wir extra eine Argumentationshilfe zusammengestellt. Gerne die Informationen an die Polizei oder Mitstreiter:innen weitergeben! Melde dich anschließend bitte auch bei uns und teile deine Erlebnisse.

Sonderfall: (abgemeldete) Schrottfahrzeuge

Auch bei solchen Fahrzeugen auf legalen Parkplätzen kann genauso die Polizei wie üblich gerufen werden. Danach beginnt jedoch ein etwas anderer und längerer Prozess, der hier und hier genauer erklärt wird.

Wichtig: sofern von dem Fahrzeug eine Behinderung/Gefährdung für Dritte oder auch die Umwelt ausgeht, muss sofort gehandelt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es scheinbar angemeldet ist oder nicht.

Privatanzeige

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Jede Person kann eine “Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeige” stellen. Ob man selbst behindert wurde oder nicht, ist dabei egal. Es ist erlaubt, für diesen Zweck Fotos von falsch abgestellten Fahrzeugen zu machen - dies wurde gerichtlich bestätigt 1. Die Anzeigen können dann über das Online-Formular der Stadt Frankfurt eingereicht werden. Für die im Online-Formular nicht vorhandenen Tatbestände usw. kann auch weiterhin das PDF-Formular genutzt werden, es soll aber per Post oder Fax eingereicht werden und nicht per E-Mail. Den Grund dafür konnten wir auch auf Rückfrage leider nicht erfahren. Die Bußgeldstelle will allgemein keine Anzeigen mehr bearbeiten, die per E-Mail oder auch über das Angebot von weg.li gestellt wurden.

Falls möglich ist das Abschleppen unbedingt vorzuziehen, da nur hiermit die Behinderung/Gefährdung beseitig wird.

Es ist für die angezeigte Person möglich, die Anschrift des Anzeigenden über die Akteneinsicht zu erfahren. Man sollte bei Rückfragen unter der Adresse erreichbar sein, es muss aber nicht zwingend die Adresse der eigenen Wohnung sein. Die Adresse muss nur “ladungsfähig” sein.

Notwendige Schritte

  1. Fotos der Situation machen, auf denen sowohl das Fahrzeug inkl. Kennzeichen und der Weg/Beschilderung zu sehen ist (idealerweise das Fahrzeug von vorne+hinten)
  2. Adresse inkl. Hausnummer merken/notieren (das spart später Arbeit)
  3. Tatbestand herausfinden (Halten auf Radweg, Parken auf Gehweg; idealerweise unter Angabe der Tatbestandsnummer, die man hier finden kann)
  4. Anzeige stellen - entweder beim Polizeirevier der Wahl, über das Online-Formular der Stadt Frankfurt oder natürlich per Fax/Brief
  5. Je nach genutztem Weg bitte noch die Fotos und Anzeigentext archivieren, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Das kann auch erst 1-2 Jahre später sein!
  6. Fertig! Alles weitere übernimmt die Stadt. Man bekommt generell keinerlei Rückmeldung, es sei denn es fehlen Daten

Quellennachweise

1 Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach, Aktenzeichen AN 14 K 22.00468 vom 02.11.2022, abrufbar unter https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-begruesst-urteilsbegruendung-des-verwaltungsgerichts-ansbach-fotografische-meldun/, zuletzt geprüft am 06.02.2023.

Öffentlichkeitsarbeit

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Um Behörden und Politik zum Handeln zu bewegen, muss das Thema Falschparken in die Öffentlichkeit gerückt werden. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • In sozialen Netzwerken auf das Problem aufmerksam machen
  • Die lokale Presse kontaktieren mit der Bitte, das Thema Falschparken aufzugreifen, im Idealfall mit konkreten Fallbeispielen und Bildern
  • Leserbriefe zum Thema an die lokale Presse schicken

Behörden

Nützlich sind auch Gespräche mit den Behörden. Hier bieten sich sowohl das Straßenverkehrsamt (->Städtische Verkehrspolizei) als auch die Schutzpolizei an. Du kannst beispielsweise um die häufigere Kontrolle an Schwerpunkten bitten. Falls es einmal zu konkreten Problemen mit Mitarbeiter:innen kommen sollte, können bei den einzelnen Behörden formlose Beschwerden sowie Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden über das konkrete Vorgehen von Mitarbeiter:innen eingreicht werden, dies geht an jeder Dienststelle. Hierfür sollten Datum, Uhrzeit, Ort, Problem sowie Namen bzw. Dienstnummern der Mitarbeiter:innen vorliegen. Wir helfen dir dabei!

Politik

Die Rahmen für Personalplanung etc. werden auf politischer Ebene getroffen. Daher ist es wichtig, auch auf diesem Kanal das Thema Falschparken ins Bewusststein zu rufen. Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Kontaktieren der Ortsbeiräte mit der Bitte, für mehr Kontrollen zu sorgen bzw. diese bei der Stadt anzufordern. Einfach eine Mail schicken oder persönlich bei Beginn einer Sitzung in der Bürgerfragestunde melden
  • Ansprechen der Stadtverordneten mit der Bitte, die Themen Kontrollen, Finanzierung und Maßnahmen auf die Tagesordnung zu bringen oder Anfragen zu diesen Themen zu stellen
  • Ansprechen der Landtagsabgeordneten mit der Bitte, die Themen Kontrollen, Finanzierung und Maßnahmen bei der Landespolizei auf die Tagesordnung zu bringen oder Anfragen zu diesen Themen zu stellen. Kontakt entweder über die fachpolitischen Sprecher:innen oder eine:n beliebige Abgeordnete:n

Parlamentarische Anfragen

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Hier sammeln wir parlamentarische Anfragen und zugehörige Presseberichte rund um das Thema Falschparken in Frankfurt. Die Seite dient vor allem als Nachschlagewerk und Inspiration für andere Aktive, die in ihren Städten/Bundesländern Anfragen stellen möchten.

Wir unterstützen und beraten parteiübergreifend rund um das Thema Falschparker und helfen dabei präzise Anfragen zu formulieren. Bei Interesse bitte einfach Kontakt aufnehmen.

Anfragen im hessischen Landtag

  1. Kleine Anfrage “Falschparker und unklare Zuständigkeiten zwischen Hilfspolizei und Landespolizei” der DIE LINKE-Fraktion vom 20.08.20191
    Themen: Grundsätzliches Gefahrenpotential von Falschparkern, Zuständigkeiten zwischen Behörden, “Regelfälle” für Umgang mit Falschparkern, Nutzung des Notrufs

  2. Kleine Anfrage “Falschparker und Abschleppvorgänge durch die Landespolizei” der DIE LINKE-Fraktion vom 20.08.20192
    Themen: Ermessensspielraum bei Abschleppmaßnahmen, Pflicht zur Suche nach Ansprechpartner vor Abschleppmaßnahme, Haftung der Polizist*innen, Abschleppzahlen für hessische Polizeipräsidien

  3. Presseartikel in der Frankfurter Rundschau vom 25.08.2019 zu den beiden kleinen Anfragen 1 und 23

Anfragen im Frankfurter Stadtparlament bzw. den Ortsbeiräten

  1. Bericht des Magistrats vom 18.11.2019 auf eine Anfrage der DIE LINKE.-Fraktion (“Wie viele wurden abgeschleppt?”)4
    Themen: Zahlen der privaten Ordnungswidrigkeitsanzeigen 2015-2018 inkl. Bearbeitungszeiten, verjährte Privatanzeigen, Anzahl städtische Abschleppvorgänge 2015-2018

  2. Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020 zur Anfrage des Ortsbeirats 5 (“Verkehrsordnungswidrigkeiten besser verfolgen”)5
    Themen: Verfolgung von privaten Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen

  3. Bericht des Magistrats vom 25.03.2019 zur Anfrage der FRANKFURTER-Fraktion (“Freie Gehwege in allen Stadtteilen”)6
    Themen: Freie Gehwege für Fußverkehr, Fremdnutzung von Garagen, mangelnde Polizeiarbeit

  4. Bericht des Magistrats zur Anfrage des Ortsbeirats 1 (“Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen”)7
    Themen: Dauer der Abschleppmaßnahmen von “Schrottfahrzeugen”, Prozesse zur Entfernung von “Schrottfahrzeugen”

  5. Bericht des Magistrats zur Anfrage des Ortsbeirats 4 (“Exzessives Parken auf Grünflächen während der Dippemess”)8
    Themen: Massenhafte Parkverstöße während der Dippemess in den Grünflächen des Ostparks

  6. Bericht des Magistrats zur Anfrage der DIE LINKE.-Fraktion (“Abschleppdienstleistungen”)9
    Themen: Details zur verzögerten Vergabe der städtischen Abschleppdienstleistungen an private Unternehmen

  7. Bericht des Magistrats zur Anfrage der FRANKFURTER-Fraktion (“Erlaubtes Gehwegparken in Frankfurt”)11
    Themen: Details zum angeordneten Gehwegparkens und zur notwendigen Restbreite bei Gehwegen in Frankfurt

  8. Bericht des Magistrats zur Anfrage der FRAKTION (“Anzahl von Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu Falschparkern 2019 bis 2021”12
    Themen: Anzahl der privaten und städtischen Ordnungswidrigkeiten, Datenqualität bei Privatanzeigen, Quote der verjährten Anzeigen, Einstellungsquoten

Sonstige Anfragen

  1. Private Anfrage über fragdenstaat.de zu Richtlinien für Regelfälle des Abschleppens und Restgehwegbreite in Frankfurt. Fehlende Kontrollen in Randgebieten werden mit dem “gesellschaftlichen Konsens” zum Parken auf Gehwegen und mangelndem Personal gerechtfertigt, die Restgehwegbreite bleibt offen.10

Quellennachweise

1 Kleine Anfrage im hessischen Landtag zu den Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden, über Web Archive, zuletzt geprüft am 27.06.2020 20 Uhr

2 Kleine Anfrage im hessischen Landtag zu den Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden und Prozessen, über Web Archive, zuletzt geprüft am 27.06.2020 20 Uhr

3 Pressebericht in der Frankfurter Rundschau vom 25.08.2019 zu den Anfragen 1 und 2 im hessischen Landtag, über Web Archive, zuletzt geprüft am 27.06.2020 20 Uhr

4 Bericht B 414/2019 des Magistrats zur Anfrage der DIE LINKE.-Fraktion, über Web Archive, zuletzt geprüft am 27.06.2020 20 Uhr

5 Stellungnahme ST 946/2020 des Magistrats, über Web Archive, zuletzt geprüft am 27.06.2020 21 Uhr

6 Bericht B 99/2019 des Magistrats zur Anfrage der FRANKFURTER-Fraktion, über Web Archive, zuletzt geprüft am 27.06.2020 21 Uhr

7 Stellungnahme ST 977/2020 des Magistrats zur Anfrage des Ortsbeirats 1, über Web Archive, zuletzt geprüft am 27.06.2020 21 Uhr

8 Stellungnahme ST 1535/2019 des Magistrats zur Anfrage des Ortsbeirats 4, über Web Archive, zuletzt geprüft am 27.06.2020 21 Uhr

9 Bericht B 314/2019 des Magistrats zur Anfrage der DIE LINKE.-Fraktion, über Web Archive, zuletzt geprüft am 27.06.2020 21 Uhr

10 Private Anfrage über fragdenstaat.de zu Richtlinien für Regelfälle des Abschleppens und Restgehwegbreite, über Web Archive, zuletzt geprüft am 12.07.2020 11 Uhr

11 Bericht B 220/2020 des Magistrats zur Anfrage der FRANKFURTER-Fraktion, über Web Archive, zuletzt geprüft am 26.07.2020 19 Uhr

12 Bericht B 182/2022 des Magistrats zur Anfrage der FRAKTION, über Web Archive, zuletzt geprüft am 02.10.2022 15 Uhr

Argumentationshilfe

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“Knöllchen” als mildestes Mittel

Die Polizeibehörden haben bei der Abwehr von (potentiellen) Gefahren ein Mittel zu wählen, das geeignet ist, die Gefahr zu beseitigen. Ein „Knöllchen“ ist generell kein geeignetes Mittel um eine Verkehrsbehinderung/-Gefährdung zu beseitigen, da das Fahrzeug auch mit Knöllchen genauso im Weg steht und andere Verkehrsteilnehmer behindert/gefährdet. Es muss eine alternative Maßnahme gewählt werden:

Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen haben die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden diejenigen Maßnahmen zu treffen, die die einzelne Person und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigen.

§ 4 Satz 1 Hessisches Gesetz für Sicherheit und Ordnung (Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2005), Hervorhebung durch uns

Telefonische Kontaktaufnahme/Recherche vor Abschleppmaßnahme notwendig

Oftmals wird versucht, als mildestes Mittel den Halter telefonisch zu erreichen, bevor weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Neben dem zeitlichen Aufwand stellt sich die Frage, ob man sich mit einem einfachen Zettel der Konsequenzen entziehen kann:

[…] Selbst wenn die im Fahrzeug hinterlassene Nachricht alle erforderlichen Angaben enthält, sprechen spezial- und generalpräventive Aspekte gegen eine Nachforschungspflicht. Es würde die Straßenverkehrsordnung konterkarieren, wenn der Fahrer für seinen Regelverstoß zwar bewusst ein Bußgeld in Kauf nehmen, jedoch durch seine Nachricht einen Abschleppschutz herbeiführen könnte. Hinzu kommt, dass selbst die aktuellen Bußgelder angesichts der Höhe der Parkgebühren nicht hinreichend abschreckend wirken.

Prof. Dr. Frank Wittgruber, hauptamtlich Lehrender im Bereich Rechtswissenschaften an der hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung: „Erläuterungen zum hessischen Gesetz für Sicherheit und Ordnung“, Kapitel 3.2 „Erforderlichkeit von Abschleppmaßnahmen“, abrufbar an jedem Dienstrechner der Landespolizei Hessen

Konkrete Behinderung/Gefährdung ist für Abschleppmaßnahme notwendig

Gerne wird seitens der Polizei darauf verwiesen, dass zwingend eine konkrete Behinderung oder gar Gefährdung notwendig sei, damit ein Abschleppvorgang verhältnismäßig ist. Sobald es jedoch zu einer konkreten Behinderung/Gefährdung kommt, ist es bereits zu spät. Auch Prävention ist Aufgabe der Polizei!

Für die Angemessenheit des Abschleppens ist es nach der Rechtssprechung grundsätzlich unerheblich, ob es neben dem formalen Verstoß gegen die StVO auch zu konkreten Behinderungen oder Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer gekommen ist. Zweck der Maßnahme ist primär die Beseitigung des Rechtsverstoßes, wobei in die Abwägung zeitliche Momente, generalpräventive Aspekte und der Gedanke der Funktionsbeeinträchtigung mit einfließen. Soweit es zu Verkehrsbehinderungen kommt, ist ein sofortiges Abschleppen erlaubt.

Prof. Dr. Frank Wittgruber, „Erläuterungen zum hessischen Gesetz für Sicherheit und Ordnung“, Kapitel 3.3 „Angemessenheit von Abschleppmaßnahmen“, abrufbar an jedem Dienstrechner der Landespolizei Hessen

Unterbindung Nachahmereffekt/Vorbildwirkung

„Die anderen standen doch auch schon da“ – die beliebteste Ausrede von Falschparkern. Dabei hat die Polizei von Anfang an die rechtliche Möglichkeit, beim ersten Fahrzeug einzugreifen, um den Nachahmereffekt zu unterbinden. Wird die Masse an Falschparkern erst zu groß, heißt es sonst gerne sinngemäß „die können wir nicht alle abschleppen, das dauert viel zu lange“:

Das Abschleppen eines auf dem Gehweg im Bereich eines absoluten Haltverbots während längerer Zeit (hier knapp 2 Stunden) parkenden Kraftfahrzeugs ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit regelmäßig bereits dann vereinbar, wenn von dem verbotswidrigen Verhalten eine negative Vorbildwirkung für andere Kraftfahrer ausgehen kann.

Beschluss des BverwG, AZ BVerwG 7 B 179.89, https://research.wolterskluwer-online.de/document/604520e6-deda-4e39-b086-bce38ba5854e

Polizist:innen haften angeblich persönlich für Abschleppmaßnahmen

Einige Polizist:innen haben Angst, persönlich für eine Abschleppmaßnahme bezahlen zu müssen, sollte sich der/die Halter:in rechtlich wehren.

Fälle, in denen Polizeibeamtinnen und -beamte für die Kosten von gerichtlich für unzulässig erklärten Abschleppmaßnahmen aufkommen mussten, sind nicht bekannt.

Antwort des hessischen Innenministeriums auf eine kleine Anfrage vom 20.08.2019, http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/3/00933.pdf

Hintergrundwissen

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Diese Seite stellt nur einige Hintergrundinformationen bereit, diese sind für die alltägliche Arbeit normalerweise nicht erforderlich.

Ablauf der Verwaltungspanne bei Ausschreibung der Abschleppverträge

Durch eine “Verwaltungspanne” 2 hatte die Stadt Frankfurt über Monate hinweg keinen gültigen Vertrag mit Abschleppunternehmen und “durfte” daher nur eingeschränkt abschleppen lassen, um Klagen im Hinblick auf das europäische Vergaberecht aus dem Weg zu gehen. 2 3 Am 07.03.20184 wurde berichtet, dass ab April 2018 wieder vermehrt abgeschleppt werden solle. Am 11.04.2018 wurde berichtet5, dass nun etwas mehr Abschleppunternehmen beauftragt werden können. Die “richtigen” Abschleppverträge sind nach wie vor nicht aktiv. Am 19.10.2018 teilte die Stadtverwaltung mit 6, dass man ab dem 05.11.2018 wieder ganz normal abschleppen könne weil die Abschleppverträge ab dann wieder greifen. Bereits am 05.11.2018 gab es einen entsprechenden Bericht 7, wonach die angekündigten Verträge doch nicht gelten sollen und es noch einige Wochen dauern kann. Am 06.03.2019 wurde auf Nachfrage bekanntgegeben, dass es nach wie vor lediglich Übergangsverträge gibt und im Jahr 2018 im Vergleich zu den Vorjahren über 50% weniger Abschleppvorgänge durchgeführt wurden.8 Am 29.04.2019 teilte die Verwaltung in einer Pressemitteilung mit, dass man zukünftig auf die europaweite Ausschreibung für Abschleppverträge verzichten und das Konzept einer eigenen Vermittlungsstelle beibehalten wird.9

Schutzpolizei: Organisation der Abschleppvorgänge

Die Polizei Frankfurt organisiert ihre Abschleppaufträge über die Firma Noss 1.

Stadt Frankfurt: Organisation der Abschleppvorgänge

Normalerweise schließt die Stadt Frankfurt Rahmenverträge mit Abschleppunternehmen, die dann von den städtischen Behörden bei Bedarf angefordert werden können. Durch die Verwaltungspanne bei der Ausschreibung der Abschleppverträge müssen aktuell die Abschleppfirmen im Rotationsverfahren einzeln beauftragt werden. 10 11. Zukünftig soll es eine “ausgelagerte Zentrale” geben, die die städtischen Abschleppaufträge zentral verwaltet11. Wer diese “ausgelagerte Zentrale” betreibt oder wann sie den Betrieb aufnehmen soll, ist noch offen.

Änderung seit dem 13.03.2023: die Stadt Frankfurt hat inzwischen wieder Abschleppverträge mit mehreren Abschleppunternehmen geschlossen12, die Falschparker werden jetzt wieder auf die Firmengelände und nicht mehr auf öffentliche Parkplätze abgeschleppt.

Quellennachweise

1 Offizielle Antwort der Polizei Frankfurt auf Twitter, über Web Archive, zuletzt geprüft am 06.03.2019 14 Uhr

2 Bericht von hessenschau.de vom 17.01.18, nur noch über das Web Archive abrufbar, zuletzt geprüft am 06.03.2019 14 Uhr

3 Bericht von hr.de vom 17.01.18, nicht mehr abrufbar, zuletzt geprüft am 06.03.2019 14 Uhr

4 Bericht von faz.net vom 07.03.18, über Web Archive, zuletzt geprüft am 06.03.2019 14 Uhr

5 Bericht von fnp.de vom 11.04.18, über Web Archive, zuletzt geprüft am 06.03.2019 14 Uhr

6 Bericht von hr.de vom 19.10.18, über Web Archive, zuletzt geprüft am 06.03.2019 14 Uhr

7 Bericht von ffh.de vom 05.11.18, nicht mehr abrufbar, zuletzt geprüft am 06.03.2019 14 Uhr

8 Bericht von fr.de vom 06.03.19, über Web Archive, zuletzt geprüft am 06.03.2019 14 Uhr

9 Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 29.04.2019, nur noch über Web Archive abrufbar, zuletzt geprüft am 02.03.2020 10 Uhr

10 Bericht von fr.de vom 01.10.2019, über Web Archive, zuletzt geprüft am 04.10.2019 20 Uhr

11 Magistratsbericht B 314/2019, über Web Archive, zuletzt geprüft am 04.10.2019 20 Uhr

12 Bericht von fr.de vom 01.04.2023, über Web Archive, zuletzt geprüft am 12.04.2023 8 Uhr

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BLZ 501 900 00
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